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Abtretung

Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. So kann ein Darlehensnehmer zum Beispiel einen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung an den Darlehensgeber abtreten. Des Weiteren können bei einer Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Grundschulden und Investmentfonds abgetreten werden.

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