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Arbeitnehmersparzulage

Eine Geldleistung, die das Finanzamt im Zuge der Einkommenssteuererklärung für gezahlte vermögenswirksame Leistungen auf einen Sparvertrag (z.B. Bausparvertrag) auszahlt. Die Arbeitnehmersparzulage können sich Arbeitnehmer sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

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