Steuer, die beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke fällig wird. Sie kann je nach Bundesland und Örtlichkeit zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises betragen. Auskunft über die genaue Höhe erteilt das örtliche Finanzamt.
Steuer, die beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke fällig wird. Sie kann je nach Bundesland und Örtlichkeit zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises betragen. Auskunft über die genaue Höhe erteilt das örtliche Finanzamt.