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Schuldübernahme
Bei einer Schuldübernahme tritt der bisherige Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag aus und ein neuer Darlehensnehmer ein. ieser Vorgang setzt das Einverständnis alle Vertragsparteien voraus. Ein notarieller Vertrag oder eine notarielle Beurkundung eines Vertrags ist zwingend notwendig. Auch wenn die Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut wie die des bisherigen ist, ist eine Schuldübernahme von der Zustimmung des Darlehensgebers abhängig.