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Vorkaufsrecht

Ein im Grundbuch in Abt. II eingetragenes Recht, das dem Begünstigten zusichert, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Möchte er dies nicht, muss er dem Verkauf zustimmen.

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